Beschuldigt wegen einer Sexualstraftat?

Wird Ihnen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff, sexueller Missbrauch oder eine andere Sexualstraftat vorgeworfen? Haben Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Anhörungsbogen oder bereits eine Anklage erhalten?

Sexualstrafverfahren gehören zu den besonders sensiblen Strafverfahren. Bereits der Tatvorwurf kann erhebliche persönliche, familiäre und berufliche Folgen haben. Zugleich hängt der Ausgang solcher Verfahren häufig von einer komplexen Beweiswürdigung ab.

Machen Sie deshalb zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf. Auch der Versuch, einen aus Ihrer Sicht falschen Vorwurf möglichst schnell gegenüber der Polizei richtigzustellen, kann die spätere Verteidigung erheblich erschweren.

Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung in Sexualstrafverfahren – persönlich, diskret und bundesweit.

Sprechen Sie direkt mit Rechtsanwalt Norman Schulze:

0 38 77 - 5 66 77 60


Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst sehr unterschiedliche Tatvorwürfe. Dazu gehören insbesondere Verfahren wegen

Die Verteidigung muss sich dabei immer nach dem konkreten Tatvorwurf und vor allem nach der tatsächlichen Beweislage richten. Pauschale Verteidigungsstrategien gibt es nicht. Gerade deshalb gilt:

Erst die Ermittlungsakte kennen – dann über eine Einlassung entscheiden.


Aussage gegen Aussage – was bedeutet das für die Verteidigung?

Bei Sexualdelikten gibt es häufig keine unbeteiligten Tatzeugen. Nicht selten stehen sich unterschiedliche Darstellungen darüber gegenüber, was zwischen den Beteiligten tatsächlich geschehen ist und ob sexuelle Handlungen einvernehmlich waren.

»Aussage gegen Aussage« bedeutet dabei keineswegs automatisch, dass ein Verfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen werden muss. Ebenso wenig genügt allein eine belastende Aussage automatisch für eine Verurteilung.

Entscheidend ist vielmehr die sorgfältige Würdigung der gesamten Beweislage. Für die Verteidigung kann deshalb insbesondere von Bedeutung sein,

Erst die vollständige Ermittlungsakte ermöglicht eine belastbare Bewertung dieser Fragen.


Nachrichten, Chats und andere objektive Beweismittel

Sexualstrafverfahren werden nicht ausschließlich durch Aussagen entschieden. Je nach Sachverhalt können beispielsweise WhatsApp-Nachrichten, SMS, Social-Media-Kommunikation, Fotos, Standort- und Kommunikationsdaten, medizinische Befunde oder Aussagen weiterer Zeugen eine erhebliche Rolle spielen.

Gerade Nachrichten vor oder nach dem behaupteten Tatgeschehen können für dessen Einordnung von Bedeutung sein.

Deshalb sollte vorhandene Kommunikation nicht vorschnell gelöscht, verändert oder aus dem Zusammenhang gerissen weitergegeben werden. Welche Unterlagen und Daten für die Verteidigung tatsächlich relevant sind, sollte nach Kenntnis des konkreten Tatvorwurfs geprüft werden.


Vorladung von der Polizei – muss ich erscheinen?

Wer als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen wird, muss einer solchen Vorladung grundsätzlich nicht Folge leisten. Vor allem besteht keine Verpflichtung, gegenüber der Polizei Angaben zum Tatvorwurf zu machen.

Gerade im Sexualstrafrecht ist die Versuchung groß, einen vermeintlich falschen Vorwurf sofort erklären zu wollen. Das kann problematisch sein: Zu diesem Zeitpunkt kennt der Beschuldigte regelmäßig weder den genauen Inhalt der belastenden Aussage noch die übrigen Ermittlungsergebnisse. Eine Einlassung erfolgt dann gewissermaßen im Blindflug.

Nach Übernahme der Verteidigung wird deshalb zunächst Akteneinsicht beantragt. Erst danach wird gemeinsam entschieden, ob geschwiegen oder eine Einlassung abgegeben wird und – falls ja – in welcher Form.


Ermittlungsverfahren: frühzeitig die Weichen stellen

Die Verteidigung beginnt nicht erst mit einer Anklage oder vor Gericht.

Gerade im Ermittlungsverfahren besteht die Möglichkeit, die Beweislage nach Akteneinsicht umfassend zu prüfen und entlastende Gesichtspunkte gegenüber der Staatsanwaltschaft herauszuarbeiten. Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, schriftlich Stellung zu nehmen, auf Widersprüche hinzuweisen, entlastende Unterlagen vorzulegen oder weitere Ermittlungen anzuregen.

Ziel einer frühzeitigen Verteidigung ist es, eine belastbare Verteidigungsstrategie zu entwickeln und – soweit die tatsächliche und rechtliche Lage dies ermöglicht – bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken.


Anklage wegen einer Sexualstraftat

Ist bereits Anklage erhoben worden, verändert sich die Situation. Nun müssen neben der Ermittlungsakte insbesondere die Anklageschrift, die Beweismittel und die zu erwartende Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ausgewertet werden.

Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann die Vorbereitung der Vernehmung des Belastungszeugen von besonderer Bedeutung sein. Frühere Aussagen und ihre Entstehung müssen mit späteren Angaben abgeglichen und mögliche Widersprüche oder Veränderungen präzise herausgearbeitet werden.

Die Verteidigungsstrategie muss deshalb vor Beginn der Beweisaufnahme stehen und darf nicht erst während der Hauptverhandlung entstehen.


Die Folgen reichen häufig über das Strafverfahren hinaus

Bei Sexualstraftaten geht es nicht nur um Geld- oder Freiheitsstrafe. Je nach Tatvorwurf und persönlicher Situation können auch berufliche Konsequenzen, Auswirkungen auf das Führungszeugnis und erhebliche Folgen für das private und familiäre Umfeld eine Rolle spielen. Insbesondere bei Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes können Verurteilungen disziplinar- und versorgungsrechtliche Auswirkungen haben. Je nach Tat, Strafmaß und persönlicher Situation können darüber hinaus beispielsweise waffen- und jagdrechtliche Erlaubnisse, berufliche Tätigkeiten oder ehrenamtliche Funktionen betroffen sein. Gerade wenn solche zusätzlichen Konsequenzen drohen, darf sich die Verteidigung nicht allein auf die Frage konzentrieren, welche Strafe im engeren Sinne zu erwarten ist. Mögliche Neben- und Folgewirkungen müssen bei der Verteidigungsstrategie von Anfang an mitgedacht werden.


Persönliche und diskrete Strafverteidigung

Ein Sexualstrafverfahren betrifft einen besonders persönlichen Lebensbereich. Eine sachliche und vertrauliche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Verteidiger ist deshalb von besonderer Bedeutung.

Sie sprechen in meiner Kanzlei unmittelbar mit dem Rechtsanwalt, der Ihre Verteidigung übernimmt. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Beschuldigte in Sexualstrafverfahren bundesweit – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Beschuldigt wegen einer Sexualstraftat? Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache. Sprechen Sie direkt mit Rechtsanwalt Norman Schulze:

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