Beschuldigt im Jugendstrafverfahren?
Gegen Ihr Kind oder gegen Sie als Jugendlichen oder Heranwachsenden wird strafrechtlich ermittelt? Eine Vorladung der Polizei, ein Anhörungsbogen oder eine Anklage sollten ernst genommen werden. Machen Sie jedoch nicht vorschnell Angaben zum Tatvorwurf.
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln. Neben dem Tatvorwurf spielen Alter, persönliche Entwicklung und die erzieherische Wirkung des Verfahrens eine wesentlich größere Rolle als im Erwachsenenstrafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden und berate auch Eltern und Erziehungsberechtigte zum weiteren Vorgehen, um die Zukunftschancen des Jugendlichen oder Heranwachsenden bestmöglich zu schützen.
Sprechen Sie direkt mit Rechtsanwalt Norman Schulze: